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Pflegegrad beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Wenn zu Hause immer mehr Hilfe nötig wird, führt der Weg fast immer über einen Pflegegrad. Er entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt – vom Entlastungsbetrag über das Pflegegeld bis zur Verhinderungspflege. Viele Angehörige schieben den Antrag trotzdem lange vor sich her, weil sie ein kompliziertes Verfahren erwarten.

Das ist verständlich. Der Anfang ist aber einfacher, als die meisten denken: Ein Satz am Telefon genügt. Auf dieser Seite gehen wir Schritt für Schritt durch, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, was bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst passiert und wie Sie sich darauf vorbereiten.

Pflegegrad beantragen: Der Antrag bei der Pflegekasse ist formlos

Für den Antrag auf einen Pflegegrad brauchen Sie zunächst kein Formular und keine ärztliche Bescheinigung. Der Antrag ist formlos. Zuständig ist die Pflegekasse – und die sitzt bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Wer bei einer bestimmten Krankenkasse versichert ist, wendet sich also an deren Pflegekasse.

Sie können anrufen, eine E-Mail schreiben oder einen Brief schicken. Ein Satz reicht aus: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Wichtig ist nur, dass der Antrag von der pflegebedürftigen Person selbst kommt – oder von jemandem, der sie vertreten darf, etwa mit Vorsorgevollmacht oder als rechtlicher Betreuer.

  • Warten Sie nicht ab: Mit dem Eingang des Antrags beginnt die Frist der Pflegekasse zu laufen.
  • Telefonisch beantragen und den Antrag zusätzlich kurz per E-Mail oder Brief bestätigen – so haben Sie einen Nachweis.
  • Die Pflegekasse schickt Ihnen danach Formulare zu. Die füllen Sie in Ruhe aus und senden sie zurück.
  • Wenn Sie unsicher sind: Lassen Sie sich beraten, bei der Pflegekasse selbst oder bei einer unabhängigen Beratungsstelle vor Ort.

Nach dem Antrag: 25 Arbeitstage Frist und der Termin mit dem MD

Ab Antragseingang hat die Pflegekasse in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, über Ihren Antrag zu entscheiden. Das sind rund fünf Wochen. In dieser Zeit beauftragt sie den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung.

Der MD meldet sich und schlägt einen Termin bei Ihnen zu Hause vor. Wenn der Termin nicht passt, sagen Sie das offen und bitten um einen anderen. Sinnvoll ist ein Zeitpunkt, an dem die Person dabei sein kann, die im Alltag am meisten hilft. Legen Sie bis dahin alles zusammen, was die Situation belegt: Arztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus, den Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel.

MD-Begutachtung zu Hause: die 6 NBA-Module und ihre Gewichtung

Bei der MD-Begutachtung geht es nicht darum, Minuten zu zählen. Gemessen wird die Selbstständigkeit: Was kann die Person noch allein? Wobei braucht sie Hilfe, und wie oft? Grundlage ist das Neue Begutachtungsassessment (NBA) mit 64 Kriterien in sechs Modulen.

Die Module 2 und 3 zählen zusammen 15 Prozent – dabei fließt nur das höher gewichtete der beiden in die Wertung ein. Aus allen Punkten ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, und daraus der Pflegegrad. Wichtig zu wissen: Auch wer körperlich noch gut zurechtkommt, aber etwa an Demenz erkrankt ist, kann einen Pflegegrad erhalten.

  • Modul 1 – Mobilität (10 %): Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Umsetzen.
  • Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Erinnern, Verstehen, Entscheiden.
  • Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Ängste, nächtliches Umherlaufen. Die Module 2 und 3 zählen zusammen 15 %, angerechnet wird nur das höher gewichtete der beiden.
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang. Das Modul mit dem größten Gewicht.
  • Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (20 %): Medikamente, Arztbesuche, Verbände, Therapien.
  • Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %): Tagesstruktur, Beschäftigung, Kontakt zu anderen Menschen.

So bereiten Sie sich auf den Begutachtungstermin vor

Die Vorbereitung ist oft wichtiger als der Termin selbst. Der Gutachter sieht nur einen kurzen Ausschnitt aus Ihrem Alltag – Ihre Aufgabe ist es, ihm den echten Alltag zu zeigen.

Ein häufiger Grund für einen zu niedrigen Pflegegrad ist menschlich: Viele ältere Menschen reißen sich beim Besuch zusammen. „Das schaffe ich schon allein“ – aus Stolz, aus Höflichkeit, aus Gewohnheit. Sprechen Sie vorher in Ruhe darüber. Es geht nicht darum, etwas zu dramatisieren oder zu übertreiben. Es geht darum, auch die schlechten Tage sichtbar zu machen, denn die gehören zur Wahrheit dazu.

  • Führen Sie ein bis zwei Wochen vorher ein Pflegetagebuch: Wobei ist Hilfe nötig, wie lange dauert sie, wie oft am Tag – und was ist nachts los?
  • Sorgen Sie dafür, dass eine Angehörige oder ein Angehöriger dabei ist. Wer täglich hilft, kann Dinge ergänzen, an die die betroffene Person selbst nicht denkt.
  • Zeigen Sie den schlechten Tag, nicht den besten. Räumen Sie die Wohnung nicht extra für den Termin auf.
  • Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel bereit.
  • Bitten Sie die Pflegekasse anschließend darum, Ihnen das Gutachten zuzuschicken. Es hilft Ihnen, den Bescheid zu verstehen.

Der Bescheid ist da – und wann sich ein Widerspruch lohnt

Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse und schickt Ihnen einen Bescheid mit dem Pflegegrad. Lesen Sie ihn in Ruhe und vergleichen Sie ihn mit dem Gutachten: Stimmen die Angaben zum Alltag? Wurde die nächtliche Hilfe berücksichtigt? Fehlt etwas Wesentliches?

Wenn der Pflegegrad aus Ihrer Sicht zu niedrig ausgefallen ist, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids – halten Sie sich unbedingt daran. Ein kurzer, fristwahrender Widerspruch genügt zunächst; die Begründung können Sie nachreichen, sobald Sie das Gutachten geprüft haben. Ein Widerspruch ist kein Streit, sondern ein normaler Teil des Verfahrens. Wenn Sie bei der Begründung Unterstützung möchten: Eine unabhängige Pflegeberatung oder ein Sozialverband hilft Ihnen dabei weiter.

Und wenn sich der Zustand später verschlechtert: Sie können jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen – genauso formlos wie beim ersten Mal.

Welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen mit dem Pflegegrad zustehen

Sobald der Pflegegrad steht, greifen die Leistungen der Pflegekasse. Für viele Familien ist der Entlastungsbetrag der erste Baustein, der spürbar hilft – ihn gibt es schon ab Pflegegrad 1, etwa für eine Alltagsbegleitung oder eine Haushaltshilfe. Als Betreuungsdienst in Köln und Umgebung rechnen wir solche Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Medizinische Pflege gehört nicht zu unseren Leistungen; dafür ist ein Pflegedienst zuständig. Wenn Sie wissen möchten, was in Ihrem Fall möglich ist, beraten wir Sie kostenlos und ohne Verpflichtung.

Ein Überblick über die wichtigsten Beträge – Stand 2026, unverändert gegenüber 2025; die nächste reguläre Erhöhung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € pro Monat, schon ab Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5, bei häuslicher Pflege. Zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, keine Barauszahlung. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.
  • Pflegegeld pro Monat: Pflegegrad 1 kein Pflegegeld, PG2 347 €, PG3 599 €, PG4 800 €, PG5 990 €.
  • Pflegesachleistungen pro Monat: PG2 796 €, PG3 1.497 €, PG4 1.859 €, PG5 2.299 €.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis 3.539 € pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2, flexibel auf beide Leistungen verteilbar. Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € pro Monat.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 17. Juli 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Ihren Ansprüchen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.

Häufige Fragen

Was kostet es, einen Pflegegrad zu beantragen?

Nichts. Der Antrag bei der Pflegekasse und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind für Sie kostenlos.

Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid bekomme?

Ab Antragseingang hat die Pflegekasse in der Regel 25 Arbeitstage Zeit für die Entscheidung – also rund fünf Wochen. In dieser Zeit findet auch die MD-Begutachtung zu Hause statt.

Kann man einen Pflegegrad bekommen, obwohl körperlich noch alles geht?

Ja. Das NBA bewertet die Selbstständigkeit insgesamt. Die Module 2 und 3 erfassen kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – wichtig etwa bei Demenz.

Der Pflegegrad ist zu niedrig. Was kann ich tun?

Sie können Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Legen Sie zunächst kurz und fristwahrend Widerspruch ein und reichen Sie die Begründung nach, sobald Sie das Gutachten geprüft haben. Bei der Begründung unterstützen Sie eine unabhängige Pflegeberatung oder ein Sozialverband.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Entlastungsbetrag?

Schon ab Pflegegrad 1 und bis Pflegegrad 5: 131 € pro Monat bei häuslicher Pflege. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern direkt mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag abgerechnet.

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