Kosten & Finanzierung über die Pflegekasse
Gute Betreuung muss kein Vermögen kosten: Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen großen Teil unserer Leistungen – oft sogar vollständig. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt.
Entlastungsbetrag · § 45b SGB XI
131 € / Monat
Steht allen Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause leben. Der Betrag kann für Betreuung, Alltagsbegleitung, Haushalts- und Einkaufshilfe eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge können bis zu 6 Monate angespart werden.
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege · gemeinsamer Jahresbetrag
bis 3.539 € / Jahr
Seit Juli 2025 stehen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 als ein flexibler Jahresbetrag zur Verfügung – ohne vorherige Wartezeit. Sind pflegende Angehörige verhindert, setzen Sie diese Mittel stundenweise für unsere Betreuung ein. Wir beraten Sie, wie Sie das Budget optimal nutzen.
So einfach ist die Abrechnung
Pflegegrad prüfen
Sie haben noch keinen Pflegegrad? Wir unterstützen Sie kostenlos bei der Beantragung.
Leistungen nutzen
Ihre Betreuungskraft kommt wie vereinbart – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wir rechnen ab
Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab – ganz ohne Papierkram für Sie.
Ohne Pflegegrad?
Auch ohne Pflegegrad können Sie alle Leistungen privat buchen – stundenweise und flexibel, ohne lange Vertragsbindung. Die Kosten besprechen wir transparent im kostenlosen Beratungsgespräch; haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie zudem steuerlich geltend machen (§ 35a EStG).
In 6 Schritten zur geförderten Betreuung
In sechs einfachen Schritten zur passenden Unterstützung – unkompliziert, transparent und ohne Risiko.
Schritt 1: Formular ausfüllen
Füllen Sie unser Kontaktformular aus – in nur 2 Minuten. Oder rufen Sie uns einfach direkt an.
Schritt 2: Rückruf erhalten
Wir melden uns kurzfristig telefonisch bei Ihnen und besprechen Ihre Situation und Ihre Wünsche.
Schritt 3: Termin vereinbaren
Gemeinsam finden wir einen passenden Termin für ein persönliches Kennenlernen bei Ihnen zu Hause.
Schritt 4: Kostenlose Beratung
Im unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir Bedarf, Möglichkeiten und die Finanzierung über die Pflegekasse.
Schritt 5: Vertrag unterschreiben
Passt alles für Sie? Dann halten wir die vereinbarten Leistungen transparent und fair im Vertrag fest.
Schritt 6: Erster Einsatz
Ihre feste Betreuungskraft kommt zum ersten Einsatz – pünktlich, herzlich und zuverlässig.
Häufige Fragen zu Kosten & Pflegekasse
Was kostet eine Betreuungsstunde bei Helfen mit Herz?
Die Kosten hängen von Leistung und Umfang ab. Im kostenlosen Beratungsgespräch nennen wir Ihnen transparente Preise – und rechnen vor, wie viel davon die Pflegekasse übernimmt. In vielen Fällen bleibt kaum ein Eigenanteil.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Alle Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die zu Hause leben, haben Anspruch auf 131 € monatlich (§ 45b SGB XI). Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote wie unsere Betreuungs- und Haushaltsleistungen verwendet.
Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsbeträgen?
Nicht genutzte Beträge werden bis zu sechs Monate ins Folgehalbjahr übertragen. Beträge aus dem Vorjahr verfallen zum 30. Juni des Folgejahres – es lohnt sich also, den Anspruch regelmäßig zu nutzen.
Ich habe noch keinen Pflegegrad – helfen Sie beim Antrag?
Ja, gerne. Wir erklären Ihnen den Weg zum Pflegegrad, unterstützen beim Antrag bei der Pflegekasse und geben Tipps für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Ja: Haushaltsnahe Dienstleistungen können mit 20 % der Arbeitskosten (bis zu 4.000 € pro Jahr) von der Steuer abgesetzt werden (§ 35a EStG) – das gilt auch für privat gezahlte Betreuungs- und Haushaltsleistungen.
Unsicher, was Ihnen zusteht?
Wir prüfen kostenlos, welche Leistungen der Pflegekasse Sie nutzen können – rufen Sie an oder stellen Sie eine Anfrage.